Allgemeine Geschäftsbedingungen der
thingdust AG
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Die thingdust AG (nachfolgend „Firma“) erbringt Dienstleistungen durch den Einsatz von Internet of Things (IoT) und Machine Learning. Die Firma betreibt primär eine Software as a Service (Saas) über das Medium Internet, das die Nutzung von Büroflächen auswertet und den Kunden ermöglicht, diese zu optimieren. In diesem Zusammenhang vermietet bzw. verkauft sie Hardware, über welche Daten des Kunden gespeichert und anschliessend ausgewertet werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Firma, sofern nicht abweichende von der Firma unterzeichnete schriftliche Bestätigungen bzw. Verträge vorliegen. Soweit diese AGB keine Bestimmungen enthalten, gelten subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden – soweit nicht schriftlich explizit anderslautend vereinbart – keine Anwendung.
Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgeblich.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien bzw. soweit ein solcher nicht abgeschlossen wird, durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Angaben verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern, Zollgebühren, Verpackungs- und Versandkosten sowie vorgezogener Recyclinggebühren. Weiter sind im Preis einzig die aufgeführten Services inbegriffen.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Vertrag oder Offerte oder wenn nichts anderes vereinbart ist, gemäss Preisliste der Firma.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist verpflichtet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde gemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Frist, so fällt er ohne weiteres in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent) vom Rechnungsbetrag.
Die Firma kann vom Kunden eine Anzahlung über den ganzen Rechnungsbetrag oder anteilsmässig verlangen.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug des Kunden die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern bzw. einzustellen.
Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
5. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dokumentationen, Dienstleistungen und Soft- und Firmware stehen ausschliesslich und vollumfänglich der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Sämtliche Immaterialgüterrechte, die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen oder entstanden sind und unbenommen davon, ob sie Vertragsgegenstand bilden oder nicht, gehören vollumfänglich, vorbehaltlos und entschädigungslos der Firma und dürfen von ihr für sich selber und für Dritte genutzt werden. Der Firma ist es zudem erlaubt, sämtliche Rechte an allen Ideen, Konzepten, Know-how, Methoden und anderen Inputs vom Kunden, soweit diese in die Vertragserfüllung eingeflossen sind bzw. in direktem Zusammenhang dazu stehen, vollumfänglich, vorbehaltlos und entschädigungslos für sich selbst und für Dritte zu nutzen.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit schriftlich vereinbart.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis oder dem Produkt erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit vorgängig genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
6. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen der Vertragserfüllung aufgenommenen und gespeicherten Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, verwendet und veröffentlicht die Firma Daten in anonymisierter Form unter anderem für Marketingzwecke, Auswertungen und Vergleiche. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden. Daten werden für mindestens 24 (vierundzwanzig) Monate gespeichert.
7. Kündigung / Folgen der Vertragsbeendigung
Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit des Vertrags richtet sich nach den Bestimmungen im Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma.
Die sofortige Auflösung des Vertrags aus wichtigen Gründen bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Vertrags liegt für die Firma insbesondere dann vor,
- wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
- wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einer Monatsentschädigung im Verzug ist und er trotz Ansetzung einer angemessenen Nachfrist und unter Androhung der sofortigen Vertragsauflösung nicht geleistet hat;
- wenn der Kunde den Vertrag derart schwer verletzt, dass der Firma eine Fortführung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Eine solche schwere Vertragsverletzung liegt beispielsweise bei der Verletzung von Immaterialgüterrechten vor.
Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde sämtliches ihm zum Gebrauch überlassenes Material, Hardware, Dokumentationen etc. an die Firma zurückzugeben und die Nutzung der Software unwiderruflich einzustellen. Für den Fall, dass die Gateways und die Sensoren nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Vertragsbeendigung vollständig, in gutem Zustand und funktionsfähig an die Firma retourniert werden, schuldet der Kunde der Firma einen Betrag in der Höhe von CHF 850.00 (exkl. MWST) pro Gateway und CHF 80.00 (exkl. MwSt.) pro Sensor.
8. Haftung
Die Firma haftet nur für von ihr verursachte direkte Schäden und nur soweit diese Schäden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, höhere Gewalt sowie für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschaden wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Haftung der Firma ist zudem auf den Betrag von CHF 50‘000.00 beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend schriftlich oder per E-Mail zu melden.
Ebenso sind Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten Investitionen, für Datenverlust, für Schäden aus fehlerhafter Installation der Hardware durch den Kunden, für Wiederherstellung der Software, für Standzeiten oder für sonstige entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten und für Kursverluste vollständig ausgeschlossen, dies gilt für sämtliche Forderungen des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen. Die Firma übernimmt des Weiteren keine Haftung und Verantwortung für eine missbräuchliche Verwendung des Produkts, insbesondere der Überwachung von Arbeitnehmern des Kunden oder von anderen Personen oder der Generierung von personenbezogenen Daten.
Soweit die vertragliche Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Firma.
Die Firma übernimmt keine Verantwortung für die Rentabilität der lizenzierten Software und der darauf basierenden Geschäfte. Sie übernimmt keinerlei Verantwortung, dass mit der Software kurz- oder langfristig Gewinn bzw. Kosteneinsparungen gemacht werden können. Es obliegt dem Kunden, die Nutzung der Büroräumlichkeiten zu kontrollieren und die jeweilige Vereinbarkeit mit seinem Risikoprofil zu überwachen. Der Kunde verwendet das Programm auf eigene finanzielle Gefahr und Verantwortung.
Sollte die Firma von einem Dritten inklusive staatlicher Behörden etc., für Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder in seiner Verantwortung stehender Personen belangt werden, so hält der Kunden die Firma auf erste Aufforderung hin vollumfänglich für sämtliche Aufwendungen schadlos und hat der Firma sämtliche für die Abwehr des Anspruchs notwendigen Informationen und Unterlagen auf erste Aufforderung hin auszuhändigen.
II. Besondere Bestimmungen zu den Produkten (Hardware)
Der Kunde erwirbt die Produkte (Hardware) der Firma, so insbesondere die Sensoren, welche vertragsgemäss Daten aufzeichnen, entweder zu Eigentum (Kauf) oder erhält diese zum entgeltlichen Gebrauch während der Vertragslaufzeit (Miete). Die Bestimmungen in diesem Abschnitt regeln den Kauf bzw. die Miete von Hardware sowie die Nutzung der Software auf der Hardware (Firmware).
9. Bestimmungen zur Miete von Hardware
Die Mietsachen (inklusive allfälliges Zugehör) bleiben im Eigentum der Firma. Untervermietung bzw. Abtretung des Mietverhältnisses, Verkauf, Verpfändung oder Überlassung der Mietsache an Dritte ist dem Kunden strikt untersagt. Der Kunde hat an den Mietsachen kein Retentionsrecht.
Die Mietsache darf ausschliesslich durch geeignetes und fähiges Personal mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Die Mietsache darf nur zum bestimmungsgemässen Zweck verwendet werden.
Der Kunde hat die von der Firma zur Verfügung gestellten Mietsachen unverzüglich bei Übernahme zu prüfen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich, spätestens drei Tage nach deren Entdeckung bei der Firma schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung geltend gemacht werden, widrigenfalls verwirkt der Anspruch auf Mängelbeseitigung, Ersatzleistung oder Minderung.
Entstehen während der Miete Mängel an der Mietsache, so müssen diese durch den Kunden der Firma unverzüglich schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung angezeigt werden. Unterlässt der Kunde die Meldung, so haftet er für den daraus entstehenden weiteren Schaden. Reparaturen werden ausschliesslich von der Firma oder einer von ihr bezeichneten Person vorgenommen.
Die Behebung von Mängeln, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung, Diebstahl, Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder unbefugte Eingriffe durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung der Firma und sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit die Mängel nachweislich nicht vom Kunden bzw. einer in seiner Verantwortung stehenden Person oder von Dritten verursacht worden sind, gehen die Reparaturkosten zu Lasten der Firma.
Die Firma entscheidet frei und selber darüber, ob ein Mangel durch Reparatur, Ersatzleistung oder Mietpreisminderung behoben wird.
10. Bestimmungen zum Kauf von Hardware
Der Kunde hat die Hardware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen (Abnahme). Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich, spätestens drei Tage nach deren Entdeckung bei der Firma schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung geltend gemacht werden, widrigenfalls verwirkt der Anspruch auf Mängelbeseitigung, Ersatzleistung oder Minderung.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, für welche die Firma verantwortlich ist, die die Lieferung für den Kunden nicht unbrauchbar oder unzumutbar machen, so wird die Firma den Mangel innert angemessener Frist nach Anzeige beheben oder Ersatz leisten.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, für welche die Firma verantwortlich ist, die die Lieferung für den Kunden unbrauchbar oder unzumutbar machen oder konnte die Firma Mängel gemäss vorstehender Ziffer nicht innert angemessener Frist beheben oder Ersatz leisten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
Treten die Mängel, für welche die Firma verantwortlich ist, erst später zu Tage (verdeckte Mängel), so kommen die nachstehenden Gewährleistungsbestimmungen zur Anwendung. Nach Ablauf der nachstehenden Gewährleistungsfrist ist jede Gewährleistung auch für verdeckte Mängel ausgeschlossen. Eine Haftung der Firma für jegliche weitere Mängel ist wegbedungen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Produkte 12 Monate ab Ablieferung der Produkte beim Kunden. Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Für nachgebesserte Teile gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme der nachgebesserten Teile. Für die restlichen Teile des Produktes läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich schriftlich oder elektronisch (Email) gegen Empfangsbestätigung an die Firma zu melden.
Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Alle weiteren Mängelrechte sind vollständig ausgeschlossen. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt.
Die Behebung von Mängeln, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung, Diebstahl, Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder unbefugte Eingriffe durch den Kunden bzw. eine in seiner Verantwortung stehenden Person oder durch Dritte entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung der Firma und sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der Firma. Die Firma ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
11. Nutzung der Software auf der Hardware (Firmware)
Die Firma gewährt dem Kunden das Recht zur bestimmungsgemässen und entgeltlichen Nutzung der Firmware während der Vertragsdauer. Das Recht zur Nutzung ist unübertragbar und nicht exklusive und auf die jeweils aktuellen Funktionen und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt die Firmware oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn die vorgängige schriftliche Genehmigung der Firma liege vor. Weiter ist dem Kunden die Installation oder das Speichern der Firmware auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der Firmware zu benutzen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt jegliche urheberrechtlichen Kennzeichen an der Firmware oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogrammen zu entfernen oder zu verändern. Das Urheberrecht der Firmware verbleibt vollumfänglich bei der Firma und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Firmware berechtigt ist.
III. Besondere Bestimmungen zur Nutzung der Plattform (Software)
12. Nutzungsrechte an der Software
Die Firma gewährt dem Kunden das Recht, die Software während der Vertragsdauer über das Internet (Software as a Service SaaS) entgeltlich und bestimmungsgemäss zu nutzen. Das Recht zur Nutzung ist unübertragbar und nicht exklusive und auf die jeweils aktuellen Funktionen und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt. Der Kunde darf die Software lediglich für die vereinbarte Anzahl Sensoren und nur während der Laufzeit des Vertrags benutzen. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme maschinell auszuwerten, zu bearbeiten, kopieren, reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu vervielfältigen oder auf Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt aus der Software und den dazugehörigen Dokumenten oder Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn die vorgängige schriftliche Genehmigung der Firma liege vor. Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei der Firma und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Firma.
Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten der Firma mitzuteilen.
13. Wartung / Support
Der Kunde akzeptiert Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch die Firma, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weiterleitung von Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden Übertragungsverzögerungen kommen. Die Firma ist bemüht, Ausfallzeiten im Interesse des Kunden möglichst kurz zu halten. Der Kunde akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Die Firma haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw.
Die Firma bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäss dem Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma. Ein erweitertes Service Level Agreement ist nicht verfügbar.
14. Gewährleistung
Die Firma leistet Gewähr, dass die lizenzierte Software der Produktspezifikation im Wesentlichen entspricht und entsprechend den Angaben verwendet werden kann. Eine Nachbesserung ist nur mit Zustimmung der Firma möglich. Die Firma übernimmt nur gestützt auf eine gesonderte schriftliche Vereinbarung Modifikationen oder Nachbesserungen an der Software für den Kunden vor. Der Kunde hat keinen Anspruch auf irgendwelche Kundenbetreuungs- oder Upgrade-Tätigkeiten der Firma. Modifiziert der Kunde Software der Firma in jeglicher Hinsicht, wird die Gewährleistung vollumfänglich ausgeschlossen.
IV. Schlussbestimmungen
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden oder sollten Vertragslücken bestehen, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck des Vertrags möglichst nahe kommt.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
17. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung des Vertrags durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt unter Anrechnung einer angemessenen Entschädigung für die bereits verstrichene Vertragslaufzeit zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
18. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.